FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Jobklima. Antworten zum Tool und zur Bedienung. Mitarbeiterbefragung – was bringt das?

Jobklima ist ein einfaches und günstiges Online-Tool, um Mitarbeiterbefragungen durchzuführen. Neben vergleichbaren Standardfragen können Sie auch eigene Fragen stellen. Eine Auswertung der Mitarbeiterumfrage für einzelne Abteilungen ab 10 Personen ist möglich.

Die effiziente Mitarbeiterumfrage

Vergeuden Sie Ihre Zeit nicht damit, stundenlang eine Befragung zu konzipieren: Jobklima hat bereits einen fertigen Fragebogen für Ihre Mitarbeiterbefragung. Sie geben einfach noch Ihre eigenen Fragen ein, benennen die Abteilungen und fertig! Das Befragungstool Jobklima erspart Ihnen damit unnötigen Aufwand. Ihre Kolleginnen und Kollegen brauchen auch nur einige wenige Minuten für die Online-Befragung.

Wertvolles Feedback aus Ihrem Team

Jobklima liefert Ihnen die Ergebnisse der Personalbefragung übersichtlich in Ihr Cockpit. Gesamtergebnisse, Abteilungsergebnisse, Details, Kommentare – Sie sehen jederzeit die aktuellen Werte. Sie erfahren auf einen Blick, in welchen Bereichen Sie ansetzen müssen, um die Stimmung und die Motivation im Team zu steigern. Nutzen Sie die Mitarbeiterbefragung von Jobklima, um Ihr Betriebsklima zu verbessern.

Individualisierung: Kann man eigene Fragen stellen?

Eine Individualisierung ist mit dem Plus-Paket möglich, das auch eine Auswertung für einzelne Abteilungen ab 10 Mitarbeitern bietet. Der Kunde kann in seinem Cockpit ganz einfach einen Fragenpool anlegen, aus dem er bei der Benennung der Abteilungen jeweils bis zu 20 Fragen auswählt. Diese Fragen werden anschließend an die Standardfragen gestellt.

Datenschutz und Datensicherheit: Wie schützt Jobklima Kundendaten und Ergebnisse?

Grundsätzlich ist Jobklima eine SaaS-Lösung, also Software as a Service und damit Cloud-basiert. Der Vorteil ist klar: Installation, Integration und Updates sind nicht notwendig. Wie die Ereignisse der vergangenen Monate zeigen, kann bei Internet-basierten Diensten allerdings selbst bei höchsten Sicherheitsvorkehrungen keine absolute Garantie auf Datenschutz abgegeben werden.

Wir versuchen, die Daten unserer Kunden bestmöglich zu schützen. Wir arbeiten mit professionellen und renommierten Server-Providern, die Daten ausschließlich im EU-Raum speichern und auch solide Sicherheitsvorkehrungen treffen. Durch zusätzliche Maßnahmen unsererseits sind wir gegen bekannte Angriffsarten wie z.B. versuchte Datenbankabfragen via SQL-Injection oder ähnliches geschützt. Grundsätzlich speichern wir die Kundendaten nicht in einer Datenbank sondern in mehreren, das erschwert die Zuordnung von Ergebnissen zu einzelnen Unternehmen im Falle eines Eindringens zusätzlich. Kreditkartendaten speichern wir gar nicht.

Wir denken, dass für Jobklima die SaaS-Lösung ideal ist, da Werte zur Zufriedenheit des Teams in manchen Fällen vielleicht etwas heikel sein können, aber nicht unternehmenskritisch. Jobklima ist ja darauf ausgelegt, dass Kunden die Ergebnisse wenn gewünscht ganz einfach veröffentlichen können - wir befassen uns also nicht mit Geschäftsgeheimnissen, die im Tresor verwahrt werden sollten. Wir selbst versprechen, niemals Ergebnisse von Kunden ohne deren Einverständnis an Dritte weiterzugeben. Wir wollen und werden unser Geld nicht mit Werbeflächen oder Datenhandel verdienen, sondern mit dem Produkt und seinem Nutzen für die Kunden. Wir veröffentlichen Ergebnisse nur dann, wenn der Kunde das so wünscht.

Anonymität: Wie kann Jobklima den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anonymität garantieren?

Jobklima setzt bewusst auf einen Medienumbruch. Die Kunden drucken die Einladung zur Umfrage aus, auf diesen Briefen sind Codes zu finden, die eine Umfrage freischalten. Bei einer Mitarbeiterversammlung ziehen die Teilnehmer willkürlich, daher kann kein Code einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Der Administrator sieht darüber hinaus nicht, welche Codes eingelöst wurden oder welche Ergebnisse von welchen Codes stammen. Daher ist auch so keine Rückverfolgung möglich.

Jobklima nutzt bei der Befragung auch keinerlei Werkzeuge, die eine Identifizierung der Nutzer ermöglichen könnten.

Automatische Verlängerung: Wie läuft die Freischaltung der nächsten Umfrage ab?

Jobklima legt Wert auf aktuelle Daten zur Zufriedenheit in Unternehmen. Daher ist zumindest eine Kampagne pro Jahr vorgesehen.

Ab dem Moment der Aktivierung haben Sie ein Jahr Zeit, um die aktuelle Umfragekampagne umzusetzen. Wenn Sie früher eine neue Kampagne starten möchten, können Sie dies jederzeit tun. Ab dem Start haben Sie wieder ein volles Jahr Zeit.

Falls Sie nicht frühzeitig verlängern, erhalten Sie rechtzeitig eine Information, dass die Verlängerung ansteht. Sie können bis zum genannten Zeitpunkt wählen, ob Sie das Paket wechseln oder die Mitarbeiteranzahl verändern möchten. Sollten Sie keine neue Umfrage starten und auch nicht kündigen, schaltet Jobklima für Sie zum genannten Zeitpunkt automatisch eine neue Umfrage frei – Paket und Mitarbeiteranzahl werden dann wie bei der vorherigen Kampagne eingestellt.

Jederzeit kündigen: Wie kann ich Jobklima kündigen und was passiert daraufhin?

Sie können Jobklima jederzeit kündigen. Bis zum Ablauf der aktuellen Umfrage haben Sie weiterhin vollen Zugriff auf das Cockpit und damit auf die aktuellen und historischen Ergebnisse. Nach Ablauf der Umfrage wird der Zugang gesperrt. Bei einer Reaktivierung des Kontos stehen historische Daten nicht mehr zum Vergleich zur Verfügung. Achten Sie also darauf, vor Ablauf der letzten Umfrage alle Ergebnisse als PDF auf Ihrem Computer zu speichern.

Hilfe: Wie bekomme ich Unterstützung, falls etwas nicht klappt?

Kontaktieren Sie uns:
Plenos Agentur für Kommunikation
Paracelsusstraße 4 | 5020 Salzburg
+43 662 620242 0
arbeitgebermarke@plenos.at

Jobklima im Detail.
So viel Kleingedrucktes wie nötig.

Endbenutzer-Nutzungsbedingungen für Software der Plenos Agentur für Kommunikation GmbH

Diese Endbenutzer-Nutzungsbedingungen sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als juristischer Person) einerseits und Plenos Agentur für Kommunikation GmbH andererseits, von der Sie die entsprechende internetbasierte Software (Jobklima) erworben haben.

Indem Sie auf die Software zugreifen oder in sonstiger Form verwenden, erklären Sie, an die Bestimmungen dieser Endbenutzer-Nutzungsbedingungen gebunden zu sein.

Sollten Sie mit diesen Endbenutzer-Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein oder mit einzelnen Bestimmungen davon, sind Sie auch nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Diesfalls sind Sie verpflichtet, ohne Verzug Verbindung mit Plenos Agentur für Kommunikation GmbH herzustellen, um die Modalitäten der Rückgabe an Plenos Agentur für Kommunikation GmbH zu erfahren.

Die Software Jobklima wird ausschließlich durch Plenos Agentur für Kommunikation GmbH oder durch Vertriebspartner der Plenos Agentur für Kommunikation GmbH („Kooperationspartner“) in Verkehr gebracht.

1. Rechteeinräumung
1.1. Rechte

Die Software Jobklima ist ausschließlich online zugänglich. Sie sind nicht berechtigt, von dieser Software oder Teilen davon Kopien anzulegen oder diese anderweitig zu verwenden. Die Software darf über einen Web-Browser von einem Administrator verwendet werden.
1.2. Übertragbarkeit
Die Rechte aus diesen Endbenutzer-Nutzungsbedingungen dürfen nicht übertragen werden oder in einer sonstigen Form weiter lizenziert werden. Die Software wird lizenziert, nicht jedoch verkauft. Es handelt sich somit um eine nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz.

1.3. Zugriff auf Software
Sie sind berechtigt, jeweils nur einem beliebigen Gerät zu gestatten, auf die lizenzierte Kopie der Software zuzugreifen und diese zu verwenden. Jegliche Mehrfachnutzung ist nicht gestattet. Es können unterschiedliche Personen mit den bei der Aktivierung gewählten Zugangsdaten auf ein Konto zugreifen, allerdings nur eine Person gleichzeitig.

1.4. Vervielfältigung
Sie dürfen die gelieferte Software nicht vervielfältigen.

1.5. Verbot der Rückerschließung
Die Rückübersetzung der überlassenen Software bzw. Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung sind Ihnen nicht gestattet; dies gilt auch für Zwecke der Fehlerbeseitigung. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nicht zulässig. Die Software wird als einheitliches Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, Komponenten davon für die Verwendung auf mehr als einem Gerät zu trennen.

1.6. Rechtsvorbehalt
Plenos Agentur für Kommunikation GmbH und Ihr Kooperationspartner behalten sich sämtliche Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich in diesen Endbenutzer-Nutzungsbedingungen gewährt werden. Insbesondere werden keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken der Plenos Agentur für Kommunikation GmbH oder des Kooperationspartners eingeräumt.

2. Zustimmung zur Datennutzung
2.1. Technische Daten

Plenos Agentur für Kommunikation GmbH und damit verbundene Unternehmen sind berechtigt, technische Daten, welche im Rahmen einer allfälligen Produktionssupportleistung betreffend die Software gewonnen werden, zu verwenden und zu sammeln. Plenos Agentur für Kommunikation GmbH und die damit verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Informationen zur Verbesserung Ihrer Produkte zu verwenden. Plenos Agentur für Kommunikation GmbH verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln.

2.2. Anonymisierte Ergebnisse
Die Sammlung von Ergebnissen und deren Zurverfügungstellung in anonymisierter Form an andere Nutzer bildet einen integralen Bestandteil der Software Jobklima. Sie als Endbenutzer erlauben Plenos Agentur für Kommunikation GmbH und verbundenen Unternehmen, die Ergebnisse zu sammeln und anderen Nutzern anonymisiert zur Verfügung zu stellen oder anonymisiert zu veröffentlichen.

2.3. Nicht-anonyme Ergebnisse
Als Nutzer der Software Jobklima haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Ergebnisse automatisiert via Iframe-Code auf der Unternehmenswebsite oder Onlineportalen zu veröffentlichen. Wenn Sie die entsprechende Möglichkeit in der Software bestätigen, erlauben Sie Jobklima Ihre jeweils aktuellen Ergebnisse auch an anderer Stelle in Verbindung mit dem Unternehmensnamen zu veröffentlichen. Sie können diese Erlaubnis jederzeit widerrufen, indem Sie die Bestätigung abwählen.

3. Updates
Diese Endbenutzer-Nutzungsbedingungen gelten auch für Updates, Ergänzungen oder Add-On-Komponenten der Software, die Plenos Agentur für Kommunikation GmbH bereitstellt, nachdem Sie die ursprüngliche Kopie der Software erworben haben. Ausgenommen hiervon sind abweichende Bestimmungen beim Erwerb der oben angeführten ergänzenden Komponenten.

Voraussetzung für die als Update gekennzeichnete Software ist eine Berechtigung für die Verwendung der ursprünglichen Software, welche von Plenos Agentur für Kommunikation GmbH als für das Update geeignet gekennzeichnet ist. Sie sind nicht berechtigt, die ursprüngliche Software zu verwenden, nachdem ein Update installiert wurde.

4. Software-Support
Plenos Agentur für Kommunikation GmbH übernimmt telefonischen Software-Support von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zu den üblichen Bürozeiten. Plenos Agentur für Kommunikation GmbH ist berechtigt, die Erbringung von Support-Leistungen an Dritte zu übertragen bzw. auszulagern. Für Software-Support wenden Sie sich bitte an die Support-Nummer der Plenos Agentur für Kommunikation GmbH zu den üblichen Bürozeiten. Plenos Agentur für Kommunikation ist berechtigt, den Support kostenpflichtig anzubieten.

5. Vertragsdauer und Kündigung
Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können die Vereinbarung jederzeit kündigen.

Bei aufrechter Vereinbarung verpflichten Sie sich, mindestens eine Mitarbeiterumfrage pro Jahr durchzuführen. Sollten Sie nicht frühzeitig eine neue Befragung starten, erhalten Sie zwei Wochen vor dem letztmöglichen Termin eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse, dass demnächst eine neue Befragung automatisch aktiviert wird. Sie können bis inklusive dem angegebenen Aktivierungsdatum die Vereinbarung kündigen. Falls Sie die Vereinbarung nicht kündigen, wird automatisch eine neue Befragung aktiviert und Sie sind verpflichtet, die dafür ausgewiesene Lizenzgebühr zu begleichen.

Sollten Sie frühzeitig eine neue Befragung aktivieren, sind Sie verpflichtet, die dafür ausgewiesene Lizenzgebühr zu begleichen. Die Jahresfrist für die Aktivierung der nächsten Befragung startet mit dem Zeitpunkt der Aktivierung.

Plenos Agentur für Kommunikation GmbH ist berechtigt – unbeschadet sonstiger Rechte – diese Endbenutzer-Nutzungsvereinbarung zu kündigen, sofern Sie gegen Bestimmungen dieser Endbenutzer-Nutzungsvereinbarung verstoßen. Diesfalls sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der Software und alle ihrer Komponenten nachweisbar zu vernichten. Das Recht zur Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Davon kann auch nicht durch übereinstimmendes Verhalten abgewichen werden. Unverzüglich nach Vertragsbeendigung haben Sie sämtliche Unterlagen und sonstiges Material, das durch Plenos Agentur für Kommunikation GmbH oder vom Kooperationspartner zu Beginn oder während des Vertragsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung überlassen wurde, zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurde. Davon ausgenommen sind von Ihnen in Ausführung dieses Vertrages errichtete Ergebnisdateien, die jedoch nur mit korrekter Angabe zum Erstellungszeitraum genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Nach einer Kündigung können Sie die Software mit Verwendung der letztgültigen Zugangsdaten jederzeit neu aktivieren. Historische Daten und Ergebnisse stehen in diesem Fall nicht mehr oder nur gegen ein Bearbeitungsentgelt zur Verfügung.

6. Haftungsbeschränkung
Plenos Agentur für Kommunikation GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Sie nehmen zur Kenntnis, dass keine Software fehlerfrei ist. Es wird daher geraten, Ihre Dateien und Ergebnisse regelmäßig zu sichern.

7. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Endbenutzer-Nutzungsvereinbarung nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder unrechtmäßig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall gilt vereinbart, was der nichtigen, ungültigen, nicht durchsetzbaren oder unrechtmäßigen Vertragsbestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vorliegende Vereinbarung unterliegt österreichischem materiellem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachliche zuständige Gericht in Salzburg.